Die MTU-Produkte und Dienstleistungen sowie unsere Geschäftstätigkeit insgesamt haben potenziell Einfluss auf das Klima und die Umwelt und damit auf die Lebensbedingungen der Menschen. Aus diesem Grund beachten wir bei der MTU neben menschenrechtlichen auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten in unseren Konzerngesellschaften und in unserer Lieferkette. Dies ist in unseren Verhaltensgrundsätzen für Lieferanten sowie in unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen geregelt und verpflichtender Vertragsbestandteil.
In der MTU sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte an allen Standorten auch im Rahmen der lokalen Gegebenheiten geachtet werden. Dies machen wir in unseren internen Verhaltensgrundsätzen deutlich, die weltweit an unseren Standorten für alle Beschäftigten verpflichtend gelten und regelmäßig geschult werden. Die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze und ethischer Prinzipien ist auch im MTU-Leitbild verankert.
Die Achtung der Menschenrechte gilt ebenso für das Verhalten unserer Lieferanten, Dienstleister und sonstigen Geschäftspartner in unserer Lieferkette.
Für die Bewertung von Hinweisen auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und die Überwachung des menschenrechtlichen Risikomanagements (nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) in der MTU ist der Menschenrechtsbeauftragte verantwortlich. Er wird durch die Menschenrechtsorganisation bei seinen Aufgaben unterstützt. Wichtigste Aufgabe der Menschenrechtskoordinatoren aus Einkauf-, Personal und Umweltschutzbereich ist die jährliche Risikoanalyse im Hinblick auf die Verletzung von Menschenrechten und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten an unseren Standorten und bei unseren unmittelbaren Lieferanten, sowie im Verdachtsfall.
Zur Eingabe von Beschwerden wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverstöße dient unser Hinweisgebersystem iTrust.