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DPR hat Konzernabschluss der MTU Aero Engines überprüft
München – Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die die Mehrzahl aller neu an der Börse eingeführten Unternehmen überprüft, hat den Konzernabschluss der MTU Aero Engines Holding AG für das Geschäftsjahr 2005 im Rahmen des Stichprobenverfahrens nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB geprüft. Das Unternehmen hat sich entschlossen, dem Ergebnis zuzustimmen, dessen Veröffentlichung daraufhin von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet wurde.