Ad-hoc-Mitteilungen
Börsennotierte Unternehmen sind nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) dazu verpflichtet, Informationen unverzüglich zu veröffentlichen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten. Unsere laufenden Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen wir über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).