Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft müssen jährlich erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Diese Erklärung muss den Aktionär:innen dauerhaft zugänglich gemacht werden. Die Entsprechenserklärungen der Vorjahre finden Sie als PDF Dokument zum Download am Ende der Seite.
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG erklären, dass sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen wurde und wird.
München, im Dezember 2024