Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft müssen jährlich erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Diese Erklärung muss den Aktionär:innen dauerhaft zugänglich gemacht werden. Die Entsprechenserklärungen der Vorjahre finden Sie als PDF Dokument zum Download am Ende der Seite.
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2024 erklärt, dass sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen wurde und wird. Diese Erklärung wird wie folgt aktualisiert:
Kodex-Empfehlung Ziffer B.3: Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern soll für längstens drei Jahre erfolgen.
Abweichend von vorgenannter Kodex-Empfehlung ist Herr Dr. Johannes Bussmann mit Ausscheiden des aktuellen Vorstandsvorsitzenden für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vorstand bestellt worden. Die Dauer einer Erstbestellung wird vom Aufsichtsrat wie bisher dem jeweiligen Einzelfall angemessen und orientiert am Unternehmenswohl festgelegt.
Aus Sicht des Aufsichtsrats liegt die Dauer der Erstbestellung angesichts der Qualifikation und Erfahrung des Herrn Dr. Bussmann sowie zur Gewährleistung einer stabilen Leitungsstruktur und der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele im besten Interesse des Unternehmens.
Im Übrigen gilt die bisherige Entsprechenserklärung uneingeschränkt fort.
München, im Dezember 2024