Prüfungen
Jeder Kurs schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab.
Der schriftliche Teil umfasst einen Fragenkomplex mit mindestens 40 Fragen (multiple choice), die sich mit den Grundlagen (Allgemeiner Teil) des Verfahrens beschäftigen und einen weiteren Fragenkomplex (Spezialteil) mit mindestens 30 Fragen (multiple choice), die sich auf die Anwendung des Verfahrens beziehen. Diese speziellen Fragen sind mit Unterlagen zu beantworten (sogenannte open book Fragen). Der praktische Teil untersucht in 10 gestellten Fragen, ob die Durchführung des Verfahrens verstanden worden ist. Zusätzlich werden bei den Level 2 Kandidaten mind. 15 Fragen zur Anwendung von Abnahmespezifikationen an definierten Fehlstellen gestellt.
Die entsprechenden Vorschriften werden bereitgestellt.
Bei der Bewertung der Prüfungsantworten muss ein Gesamtergebnis von mindestens 80 % bzw. müssen Teilergebnisse von mindestens 70 % erreicht werden, um sich zu qualifizieren.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält jeder Teilnehmer eine Qualifikationsurkunde nach NAS410 und DIN EN4179 bzw. der ergänzenden Kundenormen - siehe "Kundenspezifikationen in unseren Prüfungen".
Kundenspezifikationen (arbeitgeberspezifische Normen/Spezifikationen) in unseren Prüfungen
Wir bieten an, dass wir arbeitgeberspezifische Normen/Spezifikationen und Bauteile in unsere Prüfung mit aufnehmen.
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
Vorab schult der verantwortliche Level 3 (Responsible Level3) das entsprechende Prüfpersonal in den arbeitgeberspezifischen Normen.
- Der verantwortliche Level 3 sendet der Schulungsstätte die arbeitgeberspezifischen Normen, ein Prüfungsbauteil, 15 vorbereitete Fragen zu den Normen und eine Musterlösung mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn zu. Wir komplettieren die Prüfung für den speziellen Teil auf die notwendige Anzahl und überprüfen die Fragen gemäß EN4179 Forderungen.
- Der verantwortliche Level 3 stellt 2 Wochen vor Kursbeginn die fertige Prüfung, die arbeitgeberspezifischen Normen, ein Prüfungsbauteil und eine Musterlösung der Schulungsstätte zur Verfügung.
Nachprüfung
Falls ein Teilnehmer die Prüfung nicht besteht, wird eine Nachprüfung angeboten. Eine Nachprüfung kann nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer vom zuständigen Level 3 nachgeschult wurden (EN4179, Abschnitt 7.2.3). Dies ist der ZfP-Schule vor dem Termin zur Nachprüfung vom zuständigen Level 3 schriftlich zu bestätigen.
Termine sind über die DGZfP mit den zuständigen Prüfungsbeauftragten abzustimmen.