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Anerkennung von Reparatur­entwicklungen

Gegenseitige Anerkennung von Reparaturentwicklungen

Gemäß der bilateralen Abkommen werden Reparaturentwicklungen, die von der MTU Aero Engines AG als Entwicklungsbetrieb gemäß EASA Teil 21J, Genehmigungsnummer EASA.21J.248 bzw. von  der MTU Maintenance Hannover GmbH als Entwicklungsbetrieb gemäß EASA Teil 21J, Genehmigungsnummer EASA.21J.572 zugelassen werden, von den nachstehenden Behörden anerkannt, ohne dass es einer erneuten Zulassung bedarf:

USA

von der FAA gemäß Abkommen zwischen der FAA und der EASA, in Kraft getreten am 5. Mai 2011

Übersicht: Bilaterale Abkommen

Kanada

von der TCCA gemäß Abkommen zwischen Kanada und der EU, in Kraft getreten am 20. September 2011

Übersicht: Bilaterale Abkommen

BASA EU US Product Certification (pdf) (engl.)

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