Gegenseitige Anerkennung von Reparaturentwicklungen
Gemäß der bilateralen Abkommen werden Reparaturentwicklungen, die von der MTU Aero Engines AG als Entwicklungsbetrieb gemäß EASA Teil 21J, Genehmigungsnummer EASA.21J.248 bzw. von der MTU Maintenance Hannover GmbH als Entwicklungsbetrieb gemäß EASA Teil 21J, Genehmigungsnummer EASA.21J.572 zugelassen werden, von den nachstehenden Behörden anerkannt, ohne dass es einer erneuten Zulassung bedarf: